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Hallo Frau Kollegin,
einfach mal auf den im vorherigen Beitrag genannten Link gehen und "Erstbefüllung Stufe 1 - Behördenregistrierung" anklicken, da findet sich eine Anleitung.
Ich blaube aber nicht, dass das Ihre Sache ist, Sie müssen später im Bewacherregister arbeiten, die Registrierung an sich ist Sache Ihres IT-Administrators (habe noch von keinem Kollegen gehört, dass er das selbst machen musste).
Schönen Tag noch und freundliche Grüße
, der
Gepostet am 09.10.2019 um 12:56 von:
Benutzer: Franzose
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=116173#post116173
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