Forum-Gewerberecht

» GmbH in Liquidation «

Die komplette Nachricht des Amtsgericht lautet:
Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.

Das würde heißen, dass sobald eine Gesellschaft vom Amtsgericht im Registerblatt gelöscht wurde, darf ich diese ohne Aufforderung zur Erbringung einer Gewerbeabmeldung einfach v.A.w abmelden?



Gepostet am 26.09.2019 um 15:54 von:
Benutzer: krueni
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=116105#post116105


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