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Moinsen,
mir ist der gesellschaftsrechtliche Chrakter der mbB nicht klar. Sollte die faktisch als GbR anzusehen sein, kann die eine Partnerin die Erlaubnis erlangen, wenn die anderen Gesellschafter von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind.
Beste Grüße aus dem Lahntal
Frank Schuster
Gepostet am 24.09.2019 um 11:40 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=116074#post116074
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