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 Moin    Moin   von der D...

Noch ein Vorschlag: Immer wieder kommen Gastwirte von "Raucherkneipen" damit, Flyer der benachbarten Pizza oder Imbissbude bei sich auslegen, dass man dort essen bestellen und in der Raucherkneipe verzehren kann. Manchmal mit Bereitlegen von Besteck, Tellern Servietten etc. In Ba-Wü gab es ein Hinweisschreiben an die Kommunen, dass es nach deren Auffassung nicht gestattet sei. Kurze Zeit später gab es auch in BaWü ein Gerichtsurteil, welches das anders gesehen hat und einem Kläger gegen einen Bußgeldbescheid Recht gegeben hat.
Wie ist jetzt eigentlich damit umzugehen? Meinungsaustausch und Lösungsvorschläge sind erwünscht.



Gepostet am 19.09.2019 um 16:05 von:
Benutzer: BE-DE
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