Forum-Gewerberecht

» Ein Gewerbetreibender soll gemäß § 29 "besucht" werden «

"Nicht öffentlicher Bereich" wäre besser gewesen, finde ich.

Zum anderen: Was bringt einem das, wenn der Betroffene eh nicht zahlen kann? Ob eine Person 2.000,- oder 20.000 nicht zahlen kann... Ist da nicht eher Rückhalt geboten, um nicht seine Arbeitszeit zu verschwenden?

Meine Meinung ist zwar provokant, allerdings in meinen Augen eine berechtigte Frage, wenn es darauf abzielt mit Vorsatz eine Person in die Unzuverlässigkeit zu treiben. Sorry, aber mein Demokratieverständnis ist eine andere. Mir leuchtet auch ein, dass es da Unbelehrbare gibt. Meine grundsätzliche Einstellung ändert das aber nicht.



Gepostet am 19.09.2019 um 14:28 von:
Benutzer: domar
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