Forum-Gewerberecht

» Wechsel der phG einer GmbH & Co.KG «

Hallo aus Bad Fallingbostel,

richtig ist m.E. die zweite Variante. Eine Gewerbetreibende hat aufgehört und muss dementsprechend abmelden, die andere beginnt ihre gewerbliche Tätigkeit und meldet an.

Regina Runge



Gepostet am 17.09.2019 um 14:13 von:
Benutzer: Runge
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=116042#post116042


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