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Hallo aus Bad Fallingbostel,

den genauen Sinn einer GbR weiß ich auch nicht. Meistens hat so etwas doch steuerliche Gründe, oder das Abgeben von Verantwortung.

Ein gemeinsamer Betriebssitz würde m.E. einen Gesellschaftervertrag voraussetzen, in dem der Betriebssitz festgelegt ist. Aber soweit ich weiß, ist für eine GbR nicht einmal ein solcher konkreter Gesellschaftervertrag erforderlich.

Ob ein gemeinsamer Betriebssitz bei mehreren Personen, die irgendwie alle eigenständig tätig sind und noch dazu in verschiedenen Bundeländern wohnen und arbeiten, überhaupt praktikabel ist, kann ich mit auch gerade nicht vorstellen.

Aus gewerberechtlicher Sicht meldet nach meinem Dafürhalten jedenfalls jeder dort als Einzelgewerbetreibender an, wo er wohnt und tätig ist.

Regina Runge



Gepostet am 17.09.2019 um 08:44 von:
Benutzer: Runge
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