Forum-Gewerberecht

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Hallo aus Bad Fallingbostel,

eine GbR hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und kann deshalb kein Gewerbe anmelden. Gewerbetreibende sind in diesem Fall alle Beteiligten als Einzelgewerbetreibende; das Gewerbe ist jeweils mit ihrem Namen anzumelden. Im Gewerberegister wäre lediglich (intern) der Hinweis aufzunehmen."GbR mit..."

Der Name einer GbR tritt gewerberechtlich nur dann in Erscheinung, wenn sie im Handelsregister A eingetragen ist.

Dass der lose Zusammenschluss als GbR im Steuer- und Handelsrecht anders bewertet wird, ist hierbei unerheblich.

Regina Runge



Gepostet am 17.09.2019 um 07:35 von:
Benutzer: Runge
Der Original-Beitrag :
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