Forum-Gewerberecht

» Gewerbeanzeige - Bestätigung nach § 15 GewO «

Hallo Jannes,

man kann seine Pflicht zur Bestätigung der Gewerbeanzeige nach § 15 Abs. 2 GewO erfüllen, ohne für den Anzeigenden irgendwelche rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Lt. dem VGH München erfüllt eine formlose Eingangsbestätigung die Anforderungen, da es sich hierbei nicht um einen VA handelt.

Sehr geehrter Herr X,

hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang ihrer Gewerbeanzeige.

Viele Grüße
Y

Ich erstelle keinen "Gewerbeschein", den es zwar sowieso nicht gibt, aber überall als Solches anerkannt wird. Gerade bei dem Verdacht der Scheinselbständigkeit oder bei erlaubnispflichtigen Gewerben kann ich dadurch Zeit gewinnen für weitere Prüfungen, oder die Anforderung von Unterlagen.

Er kann mit dieser "Bestätigung-light" nix anfangen.



Gepostet am 17.09.2019 um 07:22 von:
Benutzer: Maliklaus
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=116034#post116034


Beitrags-Print by Breuer76