Forum-Gewerberecht

» Absurditäten beim Betriebssitz einer GdbR «

hallo Jannes,
ich denke, du denkst zu kompliziert  großes Grinsen  

wenn eine GbR sich anmeldet, musst du als Gewerbeamt doch nicht im Detail prüfen, ob alle Gesellschafter Zugang zu den Räumlichkeiten haben und ob das Finanzamt Kenntnis davon erlangt oder nicht.....

bei einer Anmeldung handelt es sich um eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung... du prüfst, ob die Tätigkeit ein Gewerbe darstellt und ob alles schlüssig ist, wenn ja, meldest du die GbR an....alles andere ist deren Problem...

im Umkehrschluss kassiert das Finanzamt manchmal ja auch Gewerbesteuer, obwohl der Gewerbetreibende gar kein Gewerbe angemeldet hat....

also ich finde, deine Überlegungen gehen einfach etwas zu weit... und ich bezweifle auch, dass jeder Gewerbeamtsmitarbeiter sich solche weitreichenden Gedanken macht (bei uns bislang eine E5er Stelle)...

nichts für ungut und einen schönen Feierabend



Gepostet am 16.09.2019 um 17:03 von:
Benutzer: Stadtverwaltung Frankenthal
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=116032#post116032


Beitrags-Print by Breuer76