Forum-Gewerberecht

» Absurditäten beim Betriebssitz einer GdbR «

Ich antworte mal selbst auf meine Frage, denn ich habe mir noch weitere Aspekte überlegt, die dazu führen werden, dass ich in Zukunft der GdbR anheim stelle, dass ein jeder sich einfach mit seiner privaten Adresse anmeldet:

[B]Weiteres Argument 1:[/B] Es ist äußerst fraglich, dass wenn der Gewerbetreibende das GewA1 ausfüllt und dabei "vergisst" im Feld 1 anzugeben, dass er Bestandteil einer GdbR ist, er dafür mit einem Bußgeld belangt werden kann. Ich werde dazu aber noch die Anzeigenverordnung durchprüfen.

[B]Weiteres Argument 2:[/B] Wenn jeder Gesellschafter [I]bei sich[/I] anmeldet, ist der Informationsfluss an die Finanzämter besser. In meinem akuten Fall, wohnen die Mitglieder sogar in verschiedenen Bundesländern.

[B]Weiteres Argument 3:[/B] Wenn alle sich, wie bisher gehandhabt, auf die Adresse eines Mitgliedes als Betriebsstätte einigen, dann frage ich mich, ob nicht [U]alle[/U] Mitglieder der GdbR auch Verfügungsgewalt über diese, [I]ihre[/I] Betriebsstätte haben müssten. Dies bedeutete im Einzelfall, jeder hätte einen Schlüssel für die private Wohnung eines Mitgliedes! Da denke ich doch an die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG).

Wenn ich in Zukunft, als Fazit, jedem aufgebe sich bei seinem eigentlichen Gewerbeamt zu melden, könnte es natürlich Kollegen geben, die das zurückweisen werden. Ich möchte hier schon jetzt diese anderen Gewerbeämter auffordern die Sachargumente zu überdenken. Im Einzelfall könnte ich dann diesen speziellen Gesellschafter natürlich hilfsweise auch in die eine oder andere Wohnung in meinem Meldebezirk "hineinstopfen".



Gepostet am 16.09.2019 um 16:31 von:
Benutzer: Jannes
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=116031#post116031


Beitrags-Print by Breuer76