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Hallo,

bei der letzten BFT wurde ein Urteil des VG München erwähnt, wonach als Bestätigung gem. § 15 GewO auch eine formlose Eingangsbestätigung ohne Nennung der beabsichtigten Tätigkeit ausreichend ist.

Hab jetzt schon alle üblichen Datenbanken durch und kann das Urteil nicht finden. Kann mir da jemand helfen und hat die Daten zum Urteil greifbar?



Gepostet am 16.09.2019 um 09:17 von:
Benutzer: Maliklaus
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