Forum-Gewerberecht

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Die Aussage der Stadtverwaltung ist so nicht korrekt. Das Finanzamt entscheidet, ob es sich um einen Gewerbebetrieb im steuerrechtlichen Sinn handelt.
Die Gewerbebehörde prüft hingegen, ob es sich um ein anzeigepflichtiges Gewerbe im gewerberechtlichen Sinn handelt. Es gibt Fälle, in denen das Ergebnis unterschiedlich ausfällt, weil das Gewerberecht z. B. keinen Gewerbebetrieb "kraft Rechtsform" kennt.



Gepostet am 05.09.2019 um 08:06 von:
Benutzer: Thomas Mischner
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