Forum-Gewerberecht

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Die grosse Stadt ist aber angebllich bei Gewerbetrieben nur registrirende Behörde, und übernimmt die Entscheidungen des Finanzamtes. Demnach ist es ein Gewerbebetrieb, der angemeldet werden muss.

Sehr geehrter ....,

die Gewerbemeldestelle ist lediglich eine registrierende Behörde und registriert Gewerbebetriebe die einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen.

Wir führen keine Beratungen durch. Diesbezüglich bietet die Industrie- und Handelskammer eine Existenzgründerberatung an.

Die Entscheidung, ob ein Gewerbetreibender als Freiberufler eingestuft wird, trifft das Finanzamt.



Gepostet am 04.09.2019 um 17:36 von:
Benutzer: B.R.
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