Forum-Gewerberecht

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@ Master-of-Desaster ist beizupflichten, wobei aber klar sein muss, dass die Tätigkeit gewerberechtlich auch als freiberuflich einzustufen ist. Da die Tätigkeit hier noch nicht thematisiert wurde, bleibt an der Stelle etwas Unsicherheit.



Gepostet am 04.09.2019 um 16:26 von:
Benutzer: Civil Servant
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