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» Schankerlaubnis für eine GdbR bei Oktoberfest «

Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,

eine GdbR, oder GbR, oder BGB-Gesellschaft möchte ein Oktoberfest in unserer beschaulichen Stadt ausrichten.

Bei Gaststätten ist ja klar, dass ein jeder Gesellschafter eine eigene Konzession (Alkoholkonzession/Gestattung) erhält.

Hier sind es vier Gesellschafter in der GdbR. Gehen wir jetzt in die Vollen und machen 4 mal eine Erlaubnis nach § 12 GastG?
Für den Stadtsäckel natürlich nicht der schlechteste Gedanke.

Zusätzlich die Frage, was mit der dazugehörigen Ausnahme nach LImSchG zu tun ist. Wobei, da haben wir uns eigentlich darauf geeinigt, die Standardgebühr durch vier zu teilen. Oder widerspricht da jemand im Forum?



Gepostet am 03.09.2019 um 10:41 von:
Benutzer: Jannes
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=115786#post115786


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