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Hallo Herr [I]Beteiligter[/I],

Gaststättenrecht ist seit der Reform Landesrecht. Stand 2019 haben sich neun (ungeschickte) Länder dafür entschieden, ein eigenes Gaststättenrecht zu schaffen.
Sieben (vernünftige) Bundesländer lassen das alte Bundesgaststättengesetz weitergelten, mit allen Urteilen dazu, die schon Zweifelsfälle geklärt haben.



Gepostet am 03.09.2019 um 10:36 von:
Benutzer: Jannes
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