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geschäftsführende Gesellschafter bei einer bgb

Die Geschäftsführung betrifft das Innenverhältnis, also erst mal uninteressant. Paragraph 709 i.v. m. 714 bgb regelt die vertretungsmacht also das Außenverhältnis, demnach hat ein bgb Gesellschafter, der keine Geschäftsführungsbefugnis besitzt , auch keine Vertretungsmacht. Nach aussen hin, tritt er demnach auch nicht in Erscheinung. In der Praxis führt das allerdings dazu, dass eine bgb Gesellschaft plötzlich nur noch aus einem Gesellschafter besteht, was wiederum ein Widerspruch wäre.
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Gepostet am 02.09.2019 um 14:48 von:
Benutzer: B.R.
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