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Müssen zwei Freiberufler, die sich Zusammenschliessen, ein Gewerbe anmelden ?
Von einer grossen Stadt bekomme ich die Auskunft, dass das Gewerbeamt in der Hinsicht nur eine registrierende Behörde wäre, und das Finanzamt die Einstufung über nehmen würde.

Das kann ich so nicht nachvollziehen, die Gewerbeanmeldung richtet sich doch nach der Gewerbeordnung, und nicht nach steuerlichen Gesetze.

Steuerlich wäre es ein Gewerbebetrieb kraft Rechtsform, in der Gewerbeordnung kann ich einen solchen Passus nicht finden.



Gepostet am 02.09.2019 um 10:23 von:
Benutzer: B.R.
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