Forum-Gewerberecht

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

derzeit sind leider einige wichtige Funktionen im Bewacherregister noch nicht nutzbar.

Dazu zählt unter anderem die Abmeldung von Wachpersonal.
Die hierfür vorgesehene "Alternativvariante" einer Abmeldung durch die Behörde (Wohnsitzbehörde) ist weder rechtlich zulässig noch funktioniert sie.

Ich empfehle dringend, die Unternehmen derzeit auf diesen Umstand hinzuweisen und die Abmeldung von Wachpersonal aufzuschieben bzw. außerhalb des Registers zu dokumentieren.

Ebenfalls gibt es noch keine funktionierende Möglichkeit eine Meldung nach § 16 Abs. 3 BewachV durchzuführen (Meldung von bereits im Register enthaltenen Wachpersonen durch ein anderes Unternehmen).

Für beide Problemfelder soll im Laufe des Monats September eine Lösung bereitgestellt werden.

Auf einer Veranstaltung des BDSW in Frankfurt am Main am 23.08.2019 haben wir (Vertreter des Forums) vorgeschlagen , hier eine systematische Sammlung von Fragen und Antworten rund um das Bewacherregister anzulegen. Wir werden deshalb in Kürze alle betreffenden Themen und bereits getätigte Posts in geeignete Bereiche verschieben und dabei versuchen, technische Fragen von rechtlichen Fragen zu trennen und zumindest aus Sicht des Gewerberechts eine Zwischenantwort zu geben, um die Hotline des BAfA zu entlasten.

Ich hoffe das ist für alle Seiten eine kleine Hilfe.

Sobald die neuen Forenbereiche freigeschaltet sind, werden wir noch einmal ein paar Hinweise zu Handhabung posten.

Freundliche Grüße

R. Land



Gepostet am 29.08.2019 um 17:07 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=115767#post115767


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