Forum-Gewerberecht

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Abmelden funktioniert bei den Bewachungsunternehmen noch nicht. Die Fa. kam extra mit ihrem Laptop zu uns, damit ich ihm auch glaube. Abmelden geht nur über die Behörde!
Bei uns wurden 3 gleiche Person erfasst und durch das Unternehmen dann gelöscht. Bei der erneuten Neuerfassung durch das Unternehmen und Freigabe der gleichen Person (Wohnort und Erlaubnisbehörde gleich) kommt ein Dublettenhinweis mit dem Vermerk "Es liegt ein Beschäftigungsverbot" vor!  Kopfkratz  
Wurde aber von uns gar nicht abgelehnt, sondern nur vom Unternehmen gelöscht, da dreifach falsch erfasst!

Und ich bekomme das "Beschäftigungsverbot" gar nicht heraus, weil es hierfür gar keine Funktion gibt! Und ich auch nicht eingetragen habe! Oder ich habe etwas übersehen  Kopfkratz  

Gruß
G. Schneider



Gepostet am 29.08.2019 um 16:34 von:
Benutzer: G. Schneider
Der Original-Beitrag :
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