Forum-Gewerberecht

» 2019-09-26 Umsetzungsgesetz zum 3. Glücksspielstaatsvertrag NRW «

hi,

folgende fragen stellen sich mir nun,

braucht man nun eine erlaubnis zum betrieb bzw. hat man seither keine

benötigt ?

Was kostet die erlaubnis ?

wie lange gilt die neue erlaubnis (2024) ?

ist es ab sofort ein erlaubnisabhängiges gewerbe ?

so wie ich es lese , braucht eine wettbude nun ein eigenes konzept zum schutze der

spieler (schulung der mitarbeiter) ?


gruss


pg.



Gepostet am 23.08.2019 um 09:03 von:
Benutzer: petergaukler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=115719#post115719


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