Forum-Gewerberecht

» Raumbezug Gaststättenerlaubnis «

Hallo,

die Verkleinerung der Schamnkfläche ist für die Erlaubnis nach dem GastG erstmal nicht relevant, das wäre bei einer ungenehmigten Erweiterung der Schankfläche der Fall. Auch das bloße Einziehen von Trocjenbauwänden ist baurechtlich erstmal nicht relevant, da in die bestehde Bausubstanz nicht eingegriffen wird.Das kaan relevant werden, wenn sich der Charakter des Betriebs ändert.

Zur Änderung der Betriesbräume vgl. Michel Kienzle Pauly, Kommentar zum GastG Bund Rdnr 20 ff. zu § 3.

Relevant ist aber sehr wohl die zusätzliche Nutzung der Gaststätte als Sportwettvermittlungsstelle.

Hier ist von einer genehmigungspflichtigen Vergnügungsstätte auszugehen. Und an der Stelle würde ich ansetzten.....
Und von zwei eigenständigen Betriebseinheiten ist wohl bei der geschilderten Konstellation auch nicht auszugehen.....

VG J. Simon



Gepostet am 19.08.2019 um 13:18 von:
Benutzer: J. Simon
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=115681#post115681


Beitrags-Print by Breuer76