Forum-Gewerberecht

» Entwurf Änderung § 34c GewO / Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter «

Haben das mit einem Kollegen kurz diskutiert. Plädieren für Erlaubnispflicht wegen der 17 Einheiten. Wir haben einige kleine Verwalter, die weniger Einheiten verwalten mit Erlaubnis. Folge wäre auch die Gewerbeanmeldepflicht.

Ich kann mich an einen Aufsatz im GewArch erinnern, in dem zudem dafür plädiert wurde, die Verwaltung eigener Immobilien dann als Gewerbe einzustufen, wenn eine richtige Administration mit einer Reihe von Arbeitnehmern /Hausmeistern usw. im Hintergrund notwendig war, das Unternehmen zu managen. Ich kann dieser Auffassung einiges abgewinnen, weiß aber auch, dass sich das (noch) nicht durchgesetzt hat.

Im Bereich Tierzucht ist da zuletzt aber auch etwas durch Rechtsprechung ins Rutschen geraten. Da plädiert man jetzt auch zunehmend für Anmeldepflicht bei Massentierhaltung, die weit weg ist von der klassischen Landwirtschaft.

Und überhaupt: Wenn es so ist, dass die Gewerbemeldung informationellen Zwecken dient - alle möglichen Behörden und Körperschaften also Kenntnis erhalten sollen, wer, was, ab wann , wo macht - verstehe ich nicht, warum das Immobilien-Unternehmen mit vielleicht zwei Dutzend Beschäftigen nicht anmelden soll, der Versicherungsvermittler mit einer Bürokraft aber schon.

Beste Grüße
   



Gepostet am 16.08.2019 um 12:10 von:
Benutzer: Civil Servant
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