Forum-Gewerberecht

» Entwurf Änderung § 34c GewO / Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter «

In meinem Zuständigkeitsbereich habe ich eine Wohnungsgenossenschaft, die etwas mehr als 1.000 Wohneinheiten (darunter drei gewerbliche Einheiten) vermietet und verwaltet.

Nun existieren im Bestand der Genossenschaft zwei Wohnblöcke, wo im "Wohnblock A" von 24 Wohnheiten 6 fremde (also nicht Genossenschaftseigentum) Wohneinheiten und im "Wohnblock B" von 40 Wohneinheiten 11 fremde Wohneinheiten mit verwaltet werden.

Der Rest der Wohneinheiten befindet sich im Eigentum der Genossenschaft.

Wie beurteilt ihr die Fragen:

Gewerbe-Anmeldung: Ja oder nein?
Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Ziffer 1 und nach § 34c Abs. 1 Ziffer 4 GewO?


Allen ein schönes und erholsames Wochenende.



Gepostet am 16.08.2019 um 10:59 von:
Benutzer: Marcel Fromm
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=115670#post115670


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