Forum-Gewerberecht

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Meinen herzlichen Glückwunsch nach Baden-Württemberg.

Ein Land, welches sich mit der Thematik rechtlich logisch auseinandersetzt und sogar Expertenmeinungen, wie vom BKA anerkennt.

Dann hoffe ich mal, dass die 101. Bund-Länder-Ausschuss-Tagung auch die geltende Rechtsprechung des BGH, Bundesverwaltungsgerichts und die Kommentierungen des StGB und GeWO übernimmt und eine rechtlich einwandfreie und länderübergreifende Erlaßlage zustande bekommt.

Mir geht es vor allem um die Aufhebung des Irrglaubens, dass ein Einsatz nur als Einsatz zu bewerten ist, wenn sich aus diesen Geldern die Gewinne finanzieren.

Ich habe nämlich schon wirklich viele Leute befragt, aber keiner konnte mir bis jetzt sagen, auf welche Rechtsprechung man sich bezieht.

Es wäre doch so einfach, wenn das Pokerturnier nur als Unterhaltungsspiel in der Erlaßlage klassifiziert würde. D.h. weg mit den Sachpreisen und Sponsorenverträgen. Es dürfte maximal einen Pokal, Wert ca. 15,-€, geben. Dann zeigt sich sehr schnell wer Poker als "Sport" betrachtet oder wem es um die Preise ging.

Aber eine Frage nach Baden-Württemberg,

wie verfahrt Ihr z.Zt. mit den Pokerurnieren?

Ich hatte mal in NRW für den Monat Februar gegoogelt und 48 Turniere gefunden. Dabei fand ich einige Anbieter, die sich auf Baden-Württemberg spezialisiert hatten, natürlich auch mit Rebuys und hochpreisigen Sachpreisen und Sponsorenverträgen.

Gruß Meike



Gepostet am 17.02.2007 um 19:54 von:
Benutzer: Meike
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