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Hallo,
ich würde auch die Bauaufsichtsbehörde beteiligen. Evtl. muss der Gastwirt einen Antrag auf Nutzungsänderung des Raumes stellen.
Unter Umständen sind Flucht- / Rettungswege von der Baumaßnahme betroffen.
Gruß aus Wittgenstein
Gepostet am 16.08.2019 um 07:12 von:
Benutzer: Wittgensteiner
Der Original-Beitrag :
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