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Hallo,

über den Sachverhalt empfiehlt es sich die zuständige Baurechtsbehörde zu informieren, da die Nutzung evtl. nach baurechtlichen Gesichtspunkten genehmigungsbedürftig sein könnte.

Mit einer Schließung der Gaststätte wäre ich eher vorsichtig, da ja nur das Verabreichen alkoholischer Getränke erlaubnispflichtig ist.

Gruß
HBinder



Gepostet am 15.08.2019 um 17:35 von:
Benutzer: HBinder
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