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Hallo ins Forenrund,

ich benötige Eure Hilfe im Hinblick auf durchgeführte Änderungen von Räumlichkeiten, die in meiner Gaststättenerlaubnis z.B. als Schankraum bezeichnet sind.

Konkretes Beispiel:

Gaststättenerlaubnis beinhaltet einen Schankraum von ca. 60 qm Fläche. Nunmehr hat der Betreiber in der Mitte des Raumes rechts und links ca. 1,50 Meter breite Trockenwände hochgezogen - keine Tür, kein Vorhang - und betreibt im hinteren Teil des früheren Schankraumes eine Sportwettenvermittlung!

Kann ich nunmehr für den ganzen Raum meine seinerzeit erteilte Gaststättenerlaubnis widerrufen? Wenn ja, wie ist die §§ Kette?

Gruß aus dem verregneten Westen

Harald Paulus



Gepostet am 15.08.2019 um 13:47 von:
Benutzer: Harald Paulus
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=115660#post115660


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