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Hallo,

wenn Kontakdaten dabeistehen, damit Kunden den Gewerbetreibenden kontaktieren können um Waren zu bestellen oder um ihn für Dienstleistungen zu beauftragen, so übt er ein stehendes Gewerbe aus, das anzumelden ist. Denn dann fehlt es an dem Merkmal, dass er ohne vorhergehende Bestellung tätig wird.

Gruß
HBinder



Gepostet am 14.08.2019 um 13:44 von:
Benutzer: HBinder
Der Original-Beitrag :
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