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 Willkommen   im Forum,

meiner Meinung nach nichts, denn eine wiederkehrende Zuverlässigkeitsüberprüfung oder etwas Vergleichbares gibt es im Reisegewerberecht nicht.

Evtl. sollte die neue Adresse in die RGK nachgetragen werden, denn die Erlaubnis in Form der RGK ist insofern nicht mehr richtig.


Beste Grüße in den südlichsten Zipfel Hessens
   
CS



Gepostet am 25.07.2019 um 15:37 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=115478#post115478


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