Forum-Gewerberecht

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[quote][i]Original von tfis[/i]
[quote][i]Original von petergaukler[/i]
[quote][i]Original von gmg[/i]
Die Neufassung der Spielverordnung steht erst - nach deren Überprüfung - demnächst an.

Beigefügt ein PRIMA Beispiel, gestern in der Aufstellung gefunden, wie es auch gehen Kann!

Grüße[/quote]


Man kann die Verantwortung (die gesetzlich geregelt ist) nicht mit einem Hinweisschild auf den Spieler abwälzen !

pg.[/quote]

Wo ist welche Verantwortung wie gesetzlich geregelt?

In der Spielverordnung steht hierzu nichts.[/quote]



ich werde hierzu mal bei unserem OA. nachfragen !

pg.


p.s. vorab schon mal die Einschätzung des Automatenverbandes !

text:

Verbandsjustiziar Lüder Gause warnte eindringlich davor, Spielgäste an mehr als einem Gerät der Version 2 spielen zu lassen. „Dabei geht es letztlich auch um ihre Zuverlässigkeit“, sagte Gause.

Verlasse ein Spielgast ein Gerät ohne das Logout zu betätigen, dürfe kein anderer Spielgast die Chance nutzen, an diesem Gerät als zweitem Gerät weiterzuspielen. Er interpretiere den Text der Spielverordnung so, dass jeder Spieler nur das Gerät bedienen dürfe, für das er auch das Identifikationsmittel erhalten habe.

„Ich weiß, wie Amtsrichter ticken und ich versichere Ihnen, dass die das genauso sehen“, erklärte Gause.



Gepostet am 18.07.2019 um 18:31 von:
Benutzer: petergaukler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=115445#post115445


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