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Hallo,

in Sachsen beginnt die allgemeine Sperrzeit um 05:00 Uhr und endet um 06:00 Uhr. Die Sperrzeit für Spielhallen beginnt um 23:00 Uhr und endet um 06:00 Uhr. Ausnahmen sind bei öffentlichem Bedürfnis bzw. besonderen örtlichen Verhältnissen zulässig (hierfür sind die Gemeinden zuständig). Derartiges ist im Laufe meiner Tätigkeit (seit 1994) in unserem Landkreis allerdings noch nicht vorgekommen. In Großstädten mag es freilich anders aussehen.


Schöne Grüße aus Kamenz
u. ein schönes Wochenende
Th. Mischner



Gepostet am 16.02.2007 um 11:40 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=11544#post11544


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