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 Moin  

Ich möchte diesen Thread mal aus der Versenkung holen....

Ich habe bisher mit dem Markt- und Gaststättenwesen noch so gar nichts zu tun gehabt, soll aber nun nach und nach diese Tätigkeiten noch mitmachen.

Ich weiß, dass bisher vom Kollegen wohl noch nie ein Markt festgesetzt wurde. Wie die Märkte, die wir hatten...vom Straßenfest hin bis zum Weihnachtsmarkt...bisher gelaufen sind...keine Ahnung.

Wie ist das nun mit der Festsetzung?
Wenn ich das bisher richtig verstanden habe, dann gibts die von uns nur, wenn der Veranstalter einen Antrag stellt und das will, und ansonsten ist es ein Privatmarkt? Aber was bedeutet das konkret?

Ich wüsste jetzt mal nicht, dass der Kollege bei den nicht festgesetzen Märkten jemals in irgendeiner Form RGK kontrolliert hätte und wir hatten auch schon Volksfeste (sprich: Mini-Kirmes) am Sonntag etc.

Irgendwie fällt es mir schwer, den Unterschied zwischen Festsetzung und Nicht-Festsetzung zu begreifen. Wann ist was besser? Wann muss evtl. sogar eine Festsetzung her?

Über Tipps & Infos zur Marktmaterie würde ich mich daher freuen.

 Danke  



Gepostet am 17.07.2019 um 10:38 von:
Benutzer: Roesje
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