Forum-Gewerberecht

» Sperrzeit in Spielhallen «

[quote][i]Original von Schwarzer[/i]
   
in Bayern gibt es für Spielhallen keine gesonderten Sperrzeiten. Hier gilt grundsätzlich die allgemeine Sperrzeit nach § 8 GastV: 5 -6 Uhr.
An den "Stillen Tagen" haben die Dinger um 0:00 Uhr Feierabend zu machen.[/quote]

Und Ausnahmen werden keine gemacht?



Gepostet am 16.02.2007 um 10:40 von:
Benutzer: Sigi2910
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=11540#post11540


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