Forum-Gewerberecht

» Sperrzeit in Spielhallen «

   
in Bayern gibt es für Spielhallen keine gesonderten Sperrzeiten. Hier gilt grundsätzlich die allgemeine Sperrzeit nach § 8 GastV: 5 -6 Uhr.
An den "Stillen Tagen" haben die Dinger um 0:00 Uhr Feierabend zu machen.



Gepostet am 16.02.2007 um 10:14 von:
Benutzer: Schwarzer
Der Original-Beitrag :
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