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 Moin    Moin   von der D...

Es handelt sich um zwei verschieden Tätigkeiten und die Prozente sind für uns dabei unerheblich. Den Handel muss er anmelden, den Architekten nicht. Genauso wie beim Arzt, der nebenbei mit z.B. Nahrungsmittelergänzungsprodukten handelt, muss das zweite anmelden. Wieviel er handelt, weiß man ja nie und es sind auch verschiedene Paar Schuhe.



Gepostet am 08.07.2019 um 13:05 von:
Benutzer: BE-DE
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