Forum-Gewerberecht

» Architekt = Freiberufler // Innenarchitekt = ??? «

Hallo Forenmitglieder,

eine Abgrenzungsfrage:
Ein Innenarchitekt mit HR Auszug und der angemeldeten Tätigkeit:

Handel mit Möbeln sowie Home Staging...

Was überwiegt? Freiberuf oder Möbelhandel?
Ich gehe davon aus dass der Möbelhandel mehr als 10 % ausmacht und daher analog zum Gewerberecht eine eigene Tätigkeit darstellt.

Die pure Innenarchitektentätigkeit ist freiberuflich, der zugehörige Möbelhandel, wenn mehr als 10 % des Gesamtumsatzes, anzeigepflichtig.

Sehe ich das richtig?

In Hickel bzl Landmann Rohmer habe ich nichts exaktes dazu gefunden.

Bin für etwas "unter die Arme greifen" dankbar...

Therme



Gepostet am 08.07.2019 um 11:56 von:
Benutzer: Therme
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=115350#post115350


Beitrags-Print by Breuer76