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Hallo zusammen,

bei der Überprüfung des überwachungsbedürftigen Gewerbes wurde ein Führungszeugnis angefordert. Keine Einträge.
Darf man dieses als Kopie an den Antragsteller/Gewerbetreibenden weiterleiten?

Vielen Dank
Gruß,
Isabell



Gepostet am 04.07.2019 um 08:48 von:
Benutzer: Isabell Ehms
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=115321#post115321


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