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[quote][i]Original von petergaukler:[/i]
hallo,
die vg.ämter der komunen sehen das oftmals anders !

z.b. zählte donkey kong , asteroids, cosmic alien lady bug und viele mehr zu den
gewaltverherrlich. spiele der 80er jahre und daher muss damit gerechnet werden ,auch heute noch hierfür 612 € vg.st.( berlin) zu bez. ![/quote]
Selbstverständlich darf eine Kommune das so sehen. Und selbstverständlich kann man dagegen Widerspruch einlegen und danach den Rechtsweg beschreiten. Die Sichtweisen gegenüber den 1980er-Jahre haben sich heute geändert -- wie auch in anderen Dingen. Maßgeblich sind heutige Maßstäbe und die kommen nun mal in den laufenden Bewertungsergebnissen der zuständigen Gremien der Medienkontrolle wie BPjM (umfassend, inkl. Schriften), FSF (Fernsehen), FSK (Filme), FSM (Multimedia) und ASK (Automaten) zur Anwendung. Frau RAin Schippeinz legt m.E. sehr überzeugend dar, dass nicht jede Kommune von Neuem einen Rechtsbegriff individuell definieren kann, egal ob es sich -- in meinen Worten -- um Begriffe wie "Gewaltverherrlichung", "Glücksspiel", "Gewinn", "Einsatz" etc. handelt.

Letztlich dürften die entsprechenden Passagen von Vergnügungssteuersatzungen als "Duftmarke" einer politischen Willenserklärungen für eine Prohibition entsprechender Inhalte zu werten sein. Weil das alles in der Praxis der Automatenwirtschaft längst keine Rolle mehr spielt (außer in den Köpfen der Entscheider -- ihnen sei sich ihr derart ergebendes Wohlgefühl gegönnt, die Welt besser gemacht zu haben), ist es nie in Frage gestellt worden.



Gepostet am 30.06.2019 um 09:56 von:
Benutzer: PeterSt
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