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 Moin  

Guckst du mal.

Das Aktenblatt habe ich mir anfangs zusammengebastelt, um den Ablauf des Verfahrens besser zu verinnerlichen.

Bzgl. der abfragenden Behörden nehme ich grds. die, die dort aufgeführt sind. Krankenkassen oder sonst. Stellen dann, wenn ich da Infos habe.
Da ich auch die Gewerbeauskünfte mache und mein GEVE das zum Gewerbebetrieb speichert, habe ich darüber manchmal Anhaltspunkte, wenn KK z.B. Gewerbeauskunftsersuchen wollten.

Habe ich keinerlei Hinweise darauf, dann lasse ich KK weg.

Die Schreiben von anderen Behörden bzgl. GU-Verfahren sind als Anregungen zu verstehen und wie Thomas Mischner schon ausgeführt hat, nicht als Anträge. Heißt also auch, dass das FA oder sonst wer keinen Anspruch darauf hat, dass wir das zwingend durchführen müssen. Es liegt in deinem Ermessen, was sich natürlich auf Null reduziert, wenn derjenige weiß Gott wie viel Steuerschulden hat.

Wenn eine Behörde mir also berichtet, dass ein Gewerbetreibender unzuverlässig sei, prüfe ich v.A.w., ob ich ein GU-Verfahren einleite.
Ich mache dann meistens meine Abfragen, um einen Überblick zu bekommen. Kommt da was bei rum, kriegt der Betroffene ein Schreiben, dass gegen ihn ein GU-Verfahren eingeleitet wurde + beigefügtes Merkblatt. Das habe ich mal gestrickt, weil meiner Erfahrung nach den meisten Leuten überhaupt nicht bewusst ist, wie ernst und unlustig ein GU-Verfahren ist. Ich hatte tatsächlich die Erfahrung, dass jemand zwar zur Kenntnis genommen hat, dass ich ein GU-Verfahren eingeleitet habe, aber er nicht gecheckt hat, um was es da tatsächlich geht. Seit dem ich das Merkblatt mitschicke, reagieren die Leute eher. Zumindest meine ich das    



Gepostet am 28.06.2019 um 08:44 von:
Benutzer: Roesje
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