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» "Supermark" auf Festival - Reisegewerbe? «

Wenn ioch das richtig verstanden habe, lautet die Gewerbeanzeige "Verkauf von Waren auf Veranstaltungen" oder so ähnlich. Diese erscheint mir daher von vorn herein unrichtig.
Ich denke der Rückgriff auf die Definition des Reisegwerbes nach § 55 GewO hilft a weiter.

Wenn das Festival mehrere Tage dauert, ist sicherlich auch ein Sonntag mit dabei. Wie handhabt ihr das mit dem Ladenschluss hinsichtlich des Reisegewerbes?

VG J. Simon



Gepostet am 27.06.2019 um 08:08 von:
Benutzer: J. Simon
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