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Bei uns beantragt meistens der Veranstalter die Festsetzung für das gesamte Event. Dein Marktbetreiber hat doch eine Gewerbegenehmigung. Schau mal was da drauf steht. Wenn er keinen festen Betriebssitz hat und ständig auf
Veranstaltungen seine Waren verkauft muss er sich eine Reisegewerbekarte bei seinem zuständigen Gewerbeamt holen. Macht er aber nur einmal im Jahr bei Eurer Veranstaltung die Versorgung wäre ich nicht so kleinlich und würde Ihm
gem. § 55a Abs. 1 Nr. 1 die Erlaubnis erteilen.



Gepostet am 25.06.2019 um 14:09 von:
Benutzer: andreaenzmann
Der Original-Beitrag :
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