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Gibt es denn für dieses Event keine Festsetzung nach § 69 GewO für den Veranstalter?
Dann hätte sich das mit der Reisekarte erledigt.

Gruß aus Mecklenburg



Gepostet am 25.06.2019 um 12:02 von:
Benutzer: andreaenzmann
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=115230#post115230


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