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Frage :

wer bestimmt bzw.wo kann man es nachlesen ,welches gerät / spiel
gewaltverherrlichung unterstützt ?

hier im generellen berlin -gastro !

text:
berlin-senat 2009
[block[B]]§ 6Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit(1) Die Steuer für den in § 1 Absatz 1 bezeichneten Aufwand beträgt je Spielautomat und angefangenen Kalendermonat für Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit,1. die in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen im Sinne des § 33i der Gewerbeordnung aufgestellt sind, 153,39 Euro,2. die an den übrigen in § 1 Absatz 1 genannten Orten aufgestellt sind, 12,78 Euro,3. mit denen Gewalttätigkeit gegen Menschen dargestellt wird oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben, 613,55 Euro.[/block][/B]


pg.



Gepostet am 24.06.2019 um 17:52 von:
Benutzer: petergaukler
Der Original-Beitrag :
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