Forum-Gewerberecht

» Co-Working Spaces = anzeigepflichtige Betriebsstätte? «

Guten Morgen ins Forenrund!

Ich würde gerne das Thema um einen weiteren Aspekt erweitern:

Auch bei uns macht das o.a. Modell immer mehr Schule. Wir haben bereits mehrere Gewerbetreibende, die solche Co-Working-Spaces anbieten. Mal mit der Möglichkeit für die sich dort ebenfalls anmeldenden weiteren Gewerbebetriebe, ein Büro bzw. einen Schreibtisch für gewerbliche Termine mit Kunden nutzen zu können oder mit einer zusätzlichen Dienstleitung für diese Gewerbebetriebe, Post und Telefonate entgegen zu nehmen und diese weiter zu leiten.
Wir haben die Anbieter dieser Co-Working-Plätze sowie vergleichbarer Angebote bisher hier gewerberechtlich angemeldet.

Mir machen aber mittlerweile eher einige dieser die Co-Working-Plätze nutzenden Gewerbetreibenden Bauchschmerzen.
So melden sich dort neuerdings u.a. auch erlaubnispflichte Gewerbebetriebe - zB ein Bewachungsunternehmen (GmbH), welches schon mit einer entsprechenden Erlaubnis einer anderen Kommune versehen ist - neu an. Jedoch sind die Geschäftsführer, der technische Leiter sowie diverse Mitarbeiter alle im Raum Frankfurt wohnhaft. Bezug zu Aachen, außer dass die GmbH hier erworben wurde und im hiesigen Handelsregister steht, Fragezeichen. Das Finanzamt hat mit diesem Konstrukt keine Probleme. Jedoch befinden sich an diesen Co-Working-Plätzen keinerlei Betriebsunterlagen, weil auch nicht vorgesehen. Evtl. Nachschauen bzw. Kontrollen dieses Betriebes würden ins Leere laufen, da erstens keine Unterlagen und zweitens wahrscheinlich auch keine Mitarbeiter des Bewachungsunternehmens vor Ort anzutreffen sein werden. Außer dem Anbieter der Co-Working-Plätze, der aber in der Regel keinerlei Auskünfte zu dort gemeldeten Gewerbebetrieben geben kann.

Ist diese Konstellation evtl. auch wo anders bereits bekannt und wenn ja, wie wird damit umgegangen?

Grüße von einem sonnigen Westzipfel.



Gepostet am 18.06.2019 um 08:31 von:
Benutzer: Ralf Wichterich
Der Original-Beitrag :
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