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» Gewerbliche Leistung auf Jahrmakrt - Scherenschleifer «

Hallo aus Bad Fallingbostel,

ich würde das mit dem "unzulässig" so auslegen wollen, dass diese gewerbliche Leistung nicht von der Marktfestsetzung - diese umfasst tatsächlich nur den Warenverkauf über den Ladentisch - erfasst wird.

Der Scherenschleifer wäre m.E. zwar nicht gänzlich verboten, würde aber eine Reisegwerbekarte benötigen, da für ihn nicht die Marktprivilegien gelten.

Regina Runge



Gepostet am 07.06.2019 um 12:08 von:
Benutzer: Runge
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