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» Gewerbliche Leistung auf Jahrmakrt - Scherenschleifer «
Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Verständnisfrage.
Ist es tatsächlich so, dass z.B. Scherenschleifer ihre Leistungen auf einem als Jahrmarkt festgesetzten Krämermarkt nicht anbieten dürfen?
Laut Kommentierung ist (Landmann/Rohmer, RN 17 zu § 68 GewO) ist nur vom Feilbieten die Rede und das Anbieten von gewerblichen Leistungen ist als grundsätzlich unzulässig anzusehen.
Vielen Dank im Voraus.
LG
JNit
Gepostet am 07.06.2019 um 11:02 von:
Benutzer: JNit
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