Forum-Gewerberecht

» Gewerbliche Leistung auf Jahrmakrt - Scherenschleifer «

Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Verständnisfrage.
Ist es tatsächlich so, dass z.B. Scherenschleifer ihre Leistungen auf einem als Jahrmarkt festgesetzten Krämermarkt nicht anbieten dürfen?

Laut Kommentierung ist (Landmann/Rohmer, RN 17 zu § 68 GewO) ist nur vom Feilbieten die Rede und das Anbieten von gewerblichen Leistungen ist als grundsätzlich unzulässig anzusehen.

Vielen Dank im Voraus.

LG
JNit



Gepostet am 07.06.2019 um 11:02 von:
Benutzer: JNit
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=115119#post115119


Beitrags-Print by Breuer76