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Hallo zusammen,

hier in Aachen haben wir leider dieselben Probleme: Weniger als die Hälfte aller Wachunternehmen haben sich bislang registriert.  schimpf   Wir haben die fehlenden Unternehmen heute ebenfalls angeschrieben und um Rücksendung des BAFA-Schreibens sowie Mitteilung des Präfixes gebeten.

Aber mal eine blöde Frage an dieser Stelle: Gibt es überhaupt eine gesetzliche Pflicht sich zu Registrieren? Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Firmen keine Wachpersonen beschäftigen. Und falls eine Pflicht besteht: Haben wir auch einen entsprechenden Bußgeldtatbestand hierzu? Ggf. könnte man dies über einen fehlerhaften Dienstausweis gem. § 18 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 5 i.V.m. § 22 Abs. 1 Ziff. 4 BewachV laufen lassen (keine Registrierung = keine BR-Iden.nummer?!). Wobei sich mir auch hier die Frage stellt, ob ein Unternehmer überhaupt verpflichtet ist sich selbst einen Ausweis auszustellen? Meines Erachtens: Ja! Aber das Gesetz spricht ja lediglich davon, dass der Gewerbetreibende seinen Wachpersonen einen Ausweis auszustellen hat.. Fragen über Fragen!    

Vielleicht kann mir da der/die eine oder andere hierbei helfen  Danke  

Ich hoffe, ich habe einfach nur ein Brett vor dem Kopf  Wand    Weißnicht  

Liebe Grüße und auf dass uns das Bewacherregister sowie die ganzen Neuerungen nicht alle komplett Wahnsinnig machen      großes Grinsen  



Gepostet am 06.06.2019 um 11:49 von:
Benutzer: Schwar03
Der Original-Beitrag :
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