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» 2019-06-03 Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung «

 Moin  

Wer sich mit der Aufstellung von "Nichtgeldspielgeräten" (Unterhaltungsgeräte wie z.B. Flipper, Dart, Fun4Four, Champion) als Ersatz für das demnächst zu entfernende DRITTE GELDSPIELGERÄT beschäftigt, sollte die Vorschriften der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV) kennen und beachten.
Es droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 €.

[Gilt natürlich auch für die aktuelle Aufstellung z. B. in Spielhallen.]

Grüße



Gepostet am 03.06.2019 um 09:05 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=115072#post115072


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